Jugendordnung

§ 1 Namen und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des Tauchclub Bluering Warendorf e.V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen über 7 Jahre sowie alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter.
Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende des Quartals, in dem das betreffende Mitglied sein achtzehntes Lebensjahr vollendet.
Es gibt keine Ehrenmitgliedschaften.

§ 2 Aufgaben
Förderung des Sportes als Teil der Jugendarbeit Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge. Entwicklung neuer Formen des Sportes, der Bildung und zeitgemäßer Gesellung  Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen.  Pflege der internationalen Verständigung.   

§ 3 Organe
Organe der Jugend des Tauchclub Bluering Warendorf e.V. sind:die Jugendversammlung undder Vereinsjugendausschuss  

§ 4 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugend des Tauchclubs Bluering Warendorf e.V. Sie besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung. Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt. Dazu muss der Vereinsjugendausschuss mindestens zwei Wochen vorher unter der Bekanntgabe der Tagesordnung einladen.
Eine außerordentliche Jugendversammlung ist innerhalb von drei Wochen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder der Jugendabteilung oder mindestens zwei Drittel der gewählten Mitglieder des Vereinsjugendausschusses es verlangen.
Die Jugendversammlung ist beschlussfähig, wenn form- und fristgerecht eingeladen worden ist. Beschlussunfähigkeit wird auf Antrag festgestellt. Die Jugendversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Aufgaben der Jugendversammlung sind:
Entgegennahme des Berichtes des Vereinsjugendausschusses
Entlastung und Wahl des Vereinsjugendausschusses
Beschlussfassung über vorliegende Anträge

§ 5 Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss des Tauchclubs Bluering Warendorf e.V. vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. 
Er erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, dieser Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung.
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus: dem/der Jugendwart/in des Vereins (gleichzeitig Ausschussvorsitzende/r) dem/der Jugendvertreter/in  dem/der stellvertretender Jugendvertreter/in dem/der Schriftführer/inDer/die Jugendwart/in des Vereins wird von der Vereinsjugend gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die     Mitgliederversammlung. Der/die Jugendwart/in wird auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist Zulässig. Der/die Jugendwart/in ist Vorsitzender des Vereinsjugendausschusses und Mitglied des Vorstandes.
Der/die Jugendvertreter/in ist sein Stellvertreter. Der/die Jugendvertreter sowie der/die stellvertretende Jugendvertreter/in werden von der Vereinsjugend auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl selbst Jugendlicher (unter 18 Jahre) sein. Zur Wahl entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Jugendlichen. Der/die Jugendvertreter/in kann zu den Vorstandssitzungen des Vereins geladen werden.
Der/die Schriftführer/in wird von der Vereinsjugend auf zwei Jahre gewählt und muss zum Zeitpunkt der Wahl noch selbst Jugendliche/r sein. Wiederwahl ist zulässig, wenn er/sie das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Im Verhinderungsfall übernimmt bei Vereinsjugendausschusssitzungen der/die stellvertretende Jugendvertreter/in die Aufgabe des/der Schriftführer/in.
Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag ist vom Jugendwart/in eine Vereinsjugendausschusssitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

§ 6 Jugendordnungsänderungen
Änderungen in der Jugendordnung können nur in der ordentlichen oder in einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen mindestens der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. 

§ 7 Inkrafttreten
Diese Jugendordnung trat durch Beschlussfassung der ordentlichen Jugendversammlung am 14.09.1991 in Warendorf in Kraft.
Die Mitgliederversammlung des Tauchclub Bluering Warendorf e.V. genehmigte diese Jugendordnung am 18.11.2004.

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